The River hat geschrieben:
Nightdancer hat geschrieben:
Ist Grauzone. Hauptunterschied - das was auf Dschungel und Co. angeboten wird, dient keinen kommerziellen Zwecken
Das ist, glaube ich, falsch. Im Urheberschutzgesetz gibt es keine Grauzonen. Das ist schon sehr genau definiert. Das das Downloaden keinen kommerziellen Zwecken dient, ist seit ein paar Jahren schon völlig unerheblich.
Richtig, die Rechte für die Musik liegen bei Springsteen bzw. Sony, die Aufnahmen sind klar illegal zustande gekommen. Folglich ist die Verbreitung ebenso illegal und bei der Torrenttechnik ist man immer auch Up-, nicht nur Downloader, also auch nix mit Privatkopie oder so. In Deutschland gibt es sogar Gerichtsurteile, die da ein gewerbliches Ausmaß bejahen, selbst wenn man nur eine einzige CD gesaugt hat (und damit faktisch üblicherweise nicht einmal dieselbe Menge an Daten wieder ins Netz geladen hat). Das ist zwar weltfremd, aber die AKTUELLE RECHTLICHE LAGE!
Demnach KÖNNTEN Sony/Springsteen das abmahnen und würden recht bekommen!
Der entscheidende Punkt ist aber, dass es von Seiten Sony/Springsteen, wie auch von vielen anderen Künstlern, stillschweigend toleriert wird, weil die Verbreitung dieser Aufnahmen Stammkunden bindet und keinen effektiven Schaden verursacht, solange man nicht dieses spezielle Konzert selbst veröffentlichen will. Genau deshalb wird im Dschungel alles gelöscht, was offiziell erschienen ist oder erscheint, nicht weil erst da die Grenze der Legalität erreicht wäre, sondern weil Sony/Springsteen dann ein konkretes wirtschaftliches Interesse daran hätte, die kostenlose Verbreitung solcher Aufnahmen zu unterbinden.