Ragman hat geschrieben:
Tut er ja, Du bist in der vorderen Hälfte des Stadions, "normaler" Innenraum in der hinteren.
Das war zumindest in Köln nicht so eindeutig getrennt (von ffm weiss ich es nicht).
Zitat:
Außerdem werden solche Geschichten im Klageverfahren größtenteils abgewiesen. Was Du in Zeitungen oder Internet liest, sind ja meist nur die Fälle, wo es mal geklappt hat.
Das wäre mir völlig neu.
Insbesondere Abofallenbetreiber bauen gewöhnlich mit letzen-, allerletzten- und allerallerletzten Mahnungen gewaltige Drohkulissen auf, und klagen nur in den allerseltensten Fällen, gerade weil sie dabei idR von den Gerichten abgewatscht werden.
Zum Thema "Erwartungen": Ich bin mir sicher, dass in mehreren Urteilen, die ich in der Vergangenheit gelesen habe, die Erwartungen eines "durchschnittlich informierten Verbrauchers" eine Rolle gespielt haben, ohne dass ich die jetzt aus der Hüfte präsentieren kann.
Nach kurzem Googeln findet man aber z.B.:
Zitat:
Verfahren
Ein Kaufhausunternehmen bot Steinsalz an, das in der nordpakistanischen Provinz Punjab gewonnen wird. Dieses wurde unter der Bezeichnung „Himalaya-Salz“ angeboten. Die Schauseite der Aufmachung zeigte einen schneebedeckten Berggipfel. Diese Produktbezeichnung wurde als irreführend beanstandet, da das Abbaugebiet sich nicht im Himalaya-Massiv befindet, sondern aus einer rund 200 km entfernten Hügellandschaft stammt, die vom Himalaya-Massiv durch eine dicht besiedelte Ebene getrennt ist.
Entscheidung
Das OLG Köln (Urteil vom 01.10.2010, 6 U 71/10) gab der gegen die Verwendung der Bezeichnung gerichteten Unterlassungsklage statt. Da eine bindend definierte Herkunftsbezeichnung nicht vorliege, komme es auf die durch die Produktbezeichnung und Produktaufmachung geweckte Erwartungen der angesprochenen Verbraucher an.
Da es von "FOS" auch keine bindende Definition gibt, wäre das für mich ein absolut ähnlich gelagerter Fall, der die Erwartungshaltung des Verbrauchers zu einem wichtigen Kriterium macht.