SilverPalomino hat geschrieben:
wie schaut es eigentlich mit dem Youtube to MP3 Converter aus. Wie legal ist das wenn man sich de Songs schon mal bei Youtube klaut? Also das Programm ist ja auf jeder PC Zeitschrift drauf. Das kann ja dann nicht illegal sein. Desweiteren hat man ja sowieso Abstriche bei der Quali. Aber bevor ich das versuche möchte ich gern eure Meinung hören. Danke im Voraus
Die komplizierte AntwortYoutube schließt jede andere Nutzung außer als Streaming (also KEIN dauerhafter Download) in ihren Nutzungsbedingungen eigentlich aus:
Zitat:
Sie erklären sich damit einverstanden, Zugriff auf Nutzervideos nur in der Form des Streamings und zu keinen anderen Zwecken als der rein persönlichen, nicht-kommerziellen Nutzung, und nur in dem Rahmen zu nehmen, der durch die normale Funktionalität der Dienste vorgegeben und erlaubt ist. „Streaming“ bezeichnet eine gleichzeitige digitale Übertragung des Materials über das Internet durch YouTube auf ein nutzerbetriebenes internetfähiges Endgerät in einer Weise, bei der die Daten für eine Echtzeitansicht bestimmt sind, nicht aber für einen (permanenten oder vorübergehenden) Download, ein Kopieren, ein Speichern oder einen Weitervertrieb durch den Nutzer.
Juristisch sind diese "Nutzungsbedingungen" aber wohl als AGBs zu werten und die gelten für Dich nur, wenn Du ihnen zugestimmt hast. Das hast Du wiederum nur getan, wenn Du ein Konto bei Youtube hast. Nicht, wenn Du Dir nur einfach so Videos ankuckst.
Man kann also davon ausgehen, dass ein
rein privater Download von Youtube Videos oder deren Tonspur im Bereich der Legalität ist, vergleichbar mit dem privaten Mitschnitt einer Radiosendung. Ausnahme ist, wenn es sich um ein offensichtlich rechtswidriges Angebot handelt. Da wird's in diesem speziellen Fall besonders knifflig: Du weißt, dass das Album noch nicht legal im Handel zu erwerben ist. Also ist es eigentlich offensichtlich, dass es eine rechtswidrige Quelle ist... oder auch nicht. Denn die geheimen Verträge, die die Musikindustrie mit Youtube geschlossen hat, damit Youtube - vergleichbar mit einem Radiosender - auch urheberrechtlich geschützte Musik spielen darf, dürften auch jetzt schon für diese Lieder gelten, auch wenn das Album noch nicht auf dem Markt ist.
Ein klares ja oder nein gibt es also nicht, daher:
Die einfache Antwort:Sony juckt das nicht. So doof sind die nämlich auch nicht. Wenn die den Upload auf Youtube tolerieren (und glaub mir, die wissen davon), dann auch den Download.
PS:
Die Quelle, die auf Rapidshare zu bekommen war, ist natürlich wieder ne ganz andere Geschichte. Die war eindeutig illegal.