sevi hat geschrieben:
The River hat geschrieben:
sevi hat geschrieben:
Ich glaube nicht, dass es Probleme geben wird für die, die es sich runtergeladen haben. Ich werd mir das Album sowieso im Laden kaufen, mein Gewissen ist also auch rein.
Auch für die, die das Album später kaufen und deren Gewissen rein ist, könnten die üblichen Abmahngebühren in Höhe von 600 - 800 Euro zukommen.
Schon klar, mittlerweile kannst du aber jedes Album - egal ob schon released oder nicht - ganz einfach im Internet runterladen, und niemand wird dafür angezeigt.
Ob das okay ist, ist natürlich die andere Sache, dass durch Piraterie natprlich enorme Schäden entstehen ist klar, und Leute die das systematisch machen und nie Geld für die Musik zahlen gehören auch bestraft, was aber leider nicht gemacht wird.
In der Tat. Ich will ja auch niemandem die Laune verderben, aber das Urheberrechtsgesetz ist da recht deutlich: Sofern offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlagen verwendet werden (das dürfte hier wohl der Fall sein), ist eine Vervielfältigung (und somit auch das Downloaden) nicht erlaubt (§53). §106 sagt, dass, wer gegen die Vorschriften des Gesetzes verstößt, mit Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft wird.
Das Gesetz findet man übrigens auch über Google.
Ich warte also bis zum 02. März.