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BeitragVerfasst: 18.12.2007 15:25 
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Kelly1204 hat geschrieben:
Asbury Park hat geschrieben:
Fakt ist nun Mal, dass du und deine Leidensgenossen bei solchen Veranstaltungen die Gesundheit anderer bewusst schädigst. Es würde mich nicht wundern, wenn einer von euch eine Klage wegen Körperverletzung bekommt.


Mein direkter Konzertnachbar hat derart nach Schweiß gestunken, der müsste eigentlich auch ne Klage wegen Körperverletzung bekommen ....
:D


Solch einen hatte ich auch neben mir. Dazu muss einer vor mir am Vorabend Zwiebeln oder ähnliches gegessen haben. Jedenfalls hat er in schöner Regelmäßigkeit seine Winde durch die Gegend geschickt. Körperverletzung können wir denen aber nur dann unterstellen wenn wir auch nachweisen können, dass durch derartige Dämpfe ein körperlicher Schaden entsteht. Das ist mir jedoch noch nicht bekannt.


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BeitragVerfasst: 18.12.2007 15:34 
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Asbury Park hat geschrieben:
silvery hat geschrieben:
ich habe auch nirgendwo ein 'Rauchen verboten' Schild gesehen, bin allerdings auch ned aus dem Pit raus ... muß ich mir in Zukunft vorher die AGBs der Kölnarena durchlesen um ein Konzert besuchen zu dürfen? ;)

@Fever wieso wirfst du alle in einen Topf? Raucher halten sich auch an Rauchverbote, schwarze Schafe gibts überall


Ja, man sollte schon die Hausordnung durchlesen bevor man in eine Arena, Stadion, Schwimmbad u.s.w. geht. Durch Nichtwissen wird eine Handlung nicht richtig. Eine Hausordnung ist dazu da sie einzuhalten.


:roll: in Zukunft werden uns die Securitys nimmer abtasten, sondern abprüfen ... ja klar ...
und Körperverletzungsklagen gegen Raucher? gehts noch lächerlicher??


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BeitragVerfasst: 18.12.2007 15:45 
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Ratet mal warum es in Deutschland und in Europa ein striktes Rauchverbot in geschlossenen Räumen gibt?


WG

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BeitragVerfasst: 18.12.2007 16:33 
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silvery hat geschrieben:
Asbury Park hat geschrieben:
silvery hat geschrieben:
ich habe auch nirgendwo ein 'Rauchen verboten' Schild gesehen, bin allerdings auch ned aus dem Pit raus ... muß ich mir in Zukunft vorher die AGBs der Kölnarena durchlesen um ein Konzert besuchen zu dürfen? ;)

@Fever wieso wirfst du alle in einen Topf? Raucher halten sich auch an Rauchverbote, schwarze Schafe gibts überall


Ja, man sollte schon die Hausordnung durchlesen bevor man in eine Arena, Stadion, Schwimmbad u.s.w. geht. Durch Nichtwissen wird eine Handlung nicht richtig. Eine Hausordnung ist dazu da sie einzuhalten.


:roll: in Zukunft werden uns die Securitys nimmer abtasten, sondern abprüfen ... ja klar ...
und Körperverletzungsklagen gegen Raucher? gehts noch lächerlicher??


Was ist daran lächerlich? Wenn jemand vorsetzlich die Gesundheit eines anderen beeinträchtigt dann ist es Körperverletzung.


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BeitragVerfasst: 18.12.2007 17:20 
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Asbury Park hat geschrieben:
Was ist daran lächerlich? Wenn jemand vorsetzlich die Gesundheit eines anderen beeinträchtigt dann ist es Körperverletzung.


Du Volljurist; Du schreibst von Vorsatz; nach meinem minimalen juristischen Verstand, ist der Vorsatz dann gegeben, wenn einer raucht, um einen anderen körperlich, gesundheitlich zu beeinträchtigen. Tatsächlich wird aber nicht geraucht, um andere zu verletzen, sondern um selbst zu genießen, evtl. auch um einer Sucht nachzukommen.

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BeitragVerfasst: 18.12.2007 17:21 
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MichaelBL hat geschrieben:
Und was jetzt hier im Forum passiert ist, das muss ich leider sagen, ist da typisch. Die siegesbewusste Mehrheit prügelt nochmal so richtig drauf, wenn mal einer wagt, dagegenzureden. Wer als Raucher wagt, auf seine Bedürfnisse hinzuweisen, ist ein "Dummschwätzer" (storyteller), einfältig, weil er dem "Lobbyisten-Gefasel der Tabakindustrie" glaubt (Mister Y), man ist sich nicht zu schade, es "gut" und "vollkommen zu recht" zu finden, wenn Raucher "diskriminiert" werden (Mister Y).


Eben, ein weiterer springender Punkt: Die Mehrheit!

Es gibt überhaupt kein Raucher-"Verbots"-Gesetz. Es gibt lediglich ein Schutzgesetz, durch das die Mehrheit von den Emissionen einer Minderheit geschützt werden soll. Durch dieses Gesetz werden wichtige Grundrechte geschützt, etwa die körperliche Unversehrtheit, die freie Entfaltung der Persönlichkeit, (vgl.Art. 2 des Grundgesetzes). Hier von einem "Verbot" zu sprechen ist schon eine voreingenommene Wertung, die so nicht haltbar ist.

Ein echtes Verbotsgesetz wäre nur ein Gesetz, welches Rauchen definitiv und überall verbietet. Heroin, Koks und Gammelfleisch dürfen ja auch nicht so ohne weiteres verkauft werden - aus Gründen des Gesundheitsschutzes! Kein Mensch will hingegen das Rauchen verbieten. Jeder kann privat so viel rauchen, seine eigene Gesundheit dabei schädigen, wie er möchte, genauso wie es jedem frei steht, sich zu Tode zu saufen.

Und hierin liegt der Kompromiss: Das Rauchen wird nur in einigen Bereichen in der Öffentlichkeit eingeschränkt, eben dort, wo andere Menschen davon beeinträchtigt werden können - das ist alles.

Die Raucher sind nunmal in der Minderheit. Und was ist wichtiger?: Das körperliche Wohl der Mehrheit oder die freie Entfaltung der Persönlichkeit einer Minderheit, die nur darin liegt, in einigen Bereichen rauchen zu können wie bisher ? Und: Was ist dabei, für eine Zigarette kurz vor die Tür zu gehen, ist das so essentiell wichtig, in der Kneipe zu rauchen, dass dahinter die Rechte aller anderen zurückstehen müssen ?

Klar beeinhalten solche Gesetze immer eine Diskriminierung. Im Grunde genommen sind solche Schutzgesetze aber eine grundliberale Ausprägung wichtiger grundrechtlich festgelegter Freiheitsrechte. Und dazu ist das Nichtraucherschutzgesetz absolut demokratisch, da die Mehrheit eben nicht raucht. Und der Kompromiss liegt darin, dass Rauchen grundsätzlich erlaubt bleibt, nur eben nicht überall.

Zitat:
(von wem auch immer) In Kneipen wurde schon immer geraucht. Wem das nicht gefällt muß da nicht hingehen.


Das hätte zur Konsequenz, dass die Minderheit der Raucher die Mehrheit ausschließt. Und der in der Kneipe arbeitende Kellner hat auch ein Problem. Soll er seinen Job aufgeben ?

Und dieses "hamme schon immer so gemacht" ist auch kein Argument. Früher hat man auch mit Asbest gebaut, oder Autos ohne Kat gebaut, Blei ins Benzin getan, Atomkraft für sicher gehalten ... usw ...


Zuletzt geändert von Mister Y am 18.12.2007 17:33, insgesamt 1-mal geändert.

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BeitragVerfasst: 18.12.2007 17:25 
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The River hat geschrieben:
Du Volljurist; Du schreibst von Vorsatz; nach meinem minimalen juristischen Verstand, ist der Vorsatz dann gegeben, wenn einer raucht, um einen anderen körperlich, gesundheitlich zu beeinträchtigen. Tatsächlich wird aber nicht geraucht, um andere zu verletzen, sondern um selbst zu genießen, evtl. auch um einer Sucht nachzukommen.


Es gibt aber auch sowas wie bedingten Vorsatz oder auch Eventualvoratz: billigendes Inkaufnehmen einer Körperberletzung ist genauso vorsätzliches Handeln, wie die Absicht oder der einfache Vorsatz ... ;) Wen sich der Raucher sagt, "komme es so oder so, ich rauche auf jeden Fall weiter, auch wenn ich die Gesundheit anderer schädige", handelt er uU durchaus vorsätzlich.

Der Eventualvoratz ist dann noch von bewussten Fahrlässigkeit abzugrenzen, aber das führt jetzt etwas weit ... :D :D :D


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BeitragVerfasst: 18.12.2007 17:37 
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Mister Y hat geschrieben:
The River hat geschrieben:
nach meinem minimalen juristischen Verstand, ist der Vorsatz dann gegeben, wenn einer raucht, um einen anderen körperlich, gesundheitlich zu beeinträchtigen.

Es gibt aber auch sowas wie bedingten Vorsatz oder auch Eventualvoratz: billigendes Inkaufnehmen einer Körperberletzung ist genauso vorsätzliches Handeln, wie die Absicht oder der einfache Vorsatz ... ;) Der Eventualvoratz ist dann noch von bewussten Fahrlässigkeit abzugrenzen, aber das führt jetzt etwas weit ... :D :D :D

genau, wäre jetzt fahrlässig, mich mit einem Juristen in Diskussionen zu verrennen :D :D :D
Gerüchteweise wird ja behauptet, daß in NRW das Nichtraucherschutzgesetz immer noch nicht, also ab 1.1.08, in Kraft gesetzt wird, sondern erst nach Karneval :D :D :D , dann wird vermutlich auch noch weiter auf Mai verschoben. Da merkt man doch die Kleinkneipendichte in NRW. Wirte, die um ihre Existenz fürchten. :o

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BeitragVerfasst: 18.12.2007 17:46 
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The River hat geschrieben:
genau, wäre jetzt fahrlässig, mich mit einem Juristen in Diskussionen zu verrennen :D :D :D


Das finde ich sehr einsichtig !!! :D :D :D


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BeitragVerfasst: 18.12.2007 17:47 
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The River hat geschrieben:
Asbury Park hat geschrieben:
Was ist daran lächerlich? Wenn jemand vorsetzlich die Gesundheit eines anderen beeinträchtigt dann ist es Körperverletzung.


Du Volljurist; Du schreibst von Vorsatz; nach meinem minimalen juristischen Verstand, ist der Vorsatz dann gegeben, wenn einer raucht, um einen anderen körperlich, gesundheitlich zu beeinträchtigen. Tatsächlich wird aber nicht geraucht, um andere zu verletzen, sondern um selbst zu genießen, evtl. auch um einer Sucht nachzukommen.


Danke für den Volljurist aber ich habe Elektronik studiert und ich habe auch kein juristisches Unternehmen. In wie weit bei einer Klage der Vorsatz eingebracht wird sollte man den Anwälten überlassen wenn es zu einer Klage käme. Da es ein Rauchverbot in der Hausordnung gibt und dieses ggf. den Schutz der Gesundheit als Zweck hat kann durchaus ein Vorsatz daraus werden. Eine genaue Definition des Begriff Vorsatz im Strafrecht ist schwer zu finden. Unabhängig davon bliebe die Körperverletzung bestehen. Das Argument warum geraucht wird ist ja lächerlich! Wenn ich mit 200 km/h über die Autobahn rase wo nur 100 km/h erlaubt sind und dabei ein Mensch schaden nimmt kann ich auch nicht sagen, dass ich so schnell gefahren bin weil ich es genieße oder danach süchtig bin.


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BeitragVerfasst: 18.12.2007 18:08 
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Asbury Park hat geschrieben:
Eine genaue Definition des Begriff Vorsatz im Strafrecht ist schwer zu finden.

Wollte mich ja eigentlich nicht mehr auf juristische Diskussionen einlassen, aber in § 16 StGB ist der Vorsatz definiert

Asbury Park hat geschrieben:
Unabhängig davon bliebe die Körperverletzung bestehen. Das Argument warum geraucht wird ist ja lächerlich! Wenn ich mit 200 km/h über die Autobahn rase wo nur 100 km/h erlaubt sind und dabei ein Mensch schaden nimmt kann ich auch nicht sagen, dass ich so schnell gefahren bin weil ich es genieße oder danach süchtig bin.

Dann verfolg mal genau Urteile von Verkehrsunfällen, da gab es immer nur Urteile wegen fahrlässiger Tötung o. Körperverletzung, selten wegen vorsätzlicher

Und was ist an dem Argument lächerlich, warum geraucht wird?

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BeitragVerfasst: 18.12.2007 18:16 
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The River hat geschrieben:
Asbury Park hat geschrieben:
Eine genaue Definition des Begriff Vorsatz im Strafrecht ist schwer zu finden.

Wollte mich ja eigentlich nicht mehr auf juristische Diskussionen einlassen, aber in § 16 StGB ist der Vorsatz definiert

Asbury Park hat geschrieben:
Unabhängig davon bliebe die Körperverletzung bestehen. Das Argument warum geraucht wird ist ja lächerlich! Wenn ich mit 200 km/h über die Autobahn rase wo nur 100 km/h erlaubt sind und dabei ein Mensch schaden nimmt kann ich auch nicht sagen, dass ich so schnell gefahren bin weil ich es genieße oder danach süchtig bin.

Dann verfolg mal genau Urteile von Verkehrsunfällen, da gab es immer nur Urteile wegen fahrlässiger Tötung o. Körperverletzung, selten wegen vorsätzlicher

Und was ist an dem Argument lächerlich, warum geraucht wird?


Natürlich ist es lächerlich wenn du mit solch einen Argument eine Straftat begründen willst!

Zum Vorsatz: "Für das Strafrecht relevant sind zwei Arten von beherrschbaren Verhaltens: Vorsatz und Fahrlässigkeit. Leider hat der Gesetzgeber beide Formen nicht genauer definiert, weshalb die genaue Bedeutung dieser Begriffe ein klassischer Streit in der Rechtswissenschaft ist. Immerhin ist die Definition von Vorsatz und Fahrlässigkeit für jedes einzelne Delikt relevant, und oft gibt es Grenzfälle, in denen ein Richter sich entscheiden muss: handelte der Täter vorsätzlich, oder ist ihm nur Fahrlässigkeit zur Last zu legen?"

Ich habe die Richtigkeit dieser Aussage nicht überprüft weil es mir auch egal ist. Die Internetseite scheint jedenfalls seriös zu sein.


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BeitragVerfasst: 18.12.2007 18:29 
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The River hat geschrieben:
Wollte mich ja eigentlich nicht mehr auf juristische Diskussionen einlassen, aber in § 16 StGB ist der Vorsatz definiert

Dann verfolg mal genau Urteile von Verkehrsunfällen, da gab es immer nur Urteile wegen fahrlässiger Tötung o. Körperverletzung, selten wegen vorsätzlicher


Das ist schon richtig, im Gesetz steht da was vom Vorsatz in § 16 StGB - das ist aber keine Definition. Im Strafrecht ist so gut wie nix definiert. Aber gerade in diesem Bereich ist der Gesetzestext sehr dünn und schwammig. Es gibt in der Tat einen fürchterlichen Theorienstreit zur Abgrenzung Eventualvorsatz/bewusste Fahrlässigkeit - ca. 10 Theorien, alle heißen anders, alle sagen mehr oder weniger das gleiche aus ... ;) (ist so ähnlich bei Modern Talking) Es ist eben sehr schwierig, für alle Lebenslagen eine Formulierung zu finden, die entscheidet: so isses und nicht anders.

Und gerade im Straßenverkehr ist es umso schwieriger, jemanden nachzuweisen, dass er mit einem bestimmten Verhalten den Tod oder die Verletzung eines anderen billigend in Kauf nimmt.

Beim Rauchen könnte man immerhin argumentieren, dass es wissenschaftlich bewiesen ist, dass das Passivrauchen sehr schädliche Folgen haben kann, und dass jeder der raucht, und die anderen damit den Gefahren aussetzt, diese also Folgen billigend in Kauf nimmt.


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BeitragVerfasst: 18.12.2007 20:38 
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Hab`s hier schon mal an anderer Stelle geschrieben: Das Gesetz ist inkonsequent und für`n A....
Wenn ich denn - als Regierung - feststelle, dass Rauchen (egal ob aktiv oder passiv) eine Gefahr ist, schädlich ist, zum Tode führen kann etc...;
dann habe ich die Verpflichtung das Rauchen zu verbieten. Und zwar komplett, ohne Ausnahmen, egal gegen welche Widerstände. D.h., es dürften keine Zigarretten mehr verkauft, damit gehandelt oder konsumiert werden.
Wenn ich nicht dieser Ansicht bin, dann überlasse ich jedem Wirt, Eigentümer etc. ob in seinen Räumen geraucht werden darf oder nicht- ohne wenn u. aber.... Und mache nicht solche inkonsequenten Gesetze!
Nebenbei: Mein Nachbar darf auch jeden morgen seinen Wagen anschmeissen, die 200 Meter zum Bäcker fahren, anstatt seine Beine zu benutzen u die Drecksschleuder in der Garage zu lassen....


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BeitragVerfasst: 19.12.2007 08:40 
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Registriert: 16.06.2005 07:30
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balu hat geschrieben:
Hab`s hier schon mal an anderer Stelle geschrieben: Das Gesetz ist inkonsequent und für`n A....
Wenn ich denn - als Regierung - feststelle, dass Rauchen (egal ob aktiv oder passiv) eine Gefahr ist, schädlich ist, zum Tode führen kann etc...;
dann habe ich die Verpflichtung das Rauchen zu verbieten. Und zwar komplett, ohne Ausnahmen, egal gegen welche Widerstände. D.h., es dürften keine Zigarretten mehr verkauft, damit gehandelt oder konsumiert werden.
Wenn ich nicht dieser Ansicht bin, dann überlasse ich jedem Wirt, Eigentümer etc. ob in seinen Räumen geraucht werden darf oder nicht- ohne wenn u. aber.... Und mache nicht solche inkonsequenten Gesetze!
Nebenbei: Mein Nachbar darf auch jeden morgen seinen Wagen anschmeissen, die 200 Meter zum Bäcker fahren, anstatt seine Beine zu benutzen u die Drecksschleuder in der Garage zu lassen....


Die Frage ist nur, wie lange das dein Nachbar noch darf. Die Umweltplaketten für die Großstädte sind meiner Meinug nach nur ein Anfang etwas dagegen zu tun.


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