Floyd hat geschrieben:
Stimmt nicht. Die Originalausgabe von "Mein Kampf" ist bundesweit beschlagnahmt. Man darf das Buch besitzen, aber nicht weitergeben, verkaufen oder anderen zugänglich machen.
Wenn es beschlagnahmt ist, dann darf man es auch nicht besitzen, das widerspricht sich doch sonst. Meines Wissens ist der rechtliche Stand nach wie vor so, dass das Buch nicht indiziert ist und lediglich deshalb nicht neu gedruckt wird, weil Bayern die Copyright-Rechte hat und das Buch eben nicht neu auflegt. Bereits gedruckte Ausgaben sind demzufolge aber durchaus legal.
Die Frage dürfte allerdings sein, ob man nicht trotzdem für die Verbreitung des Buches (also auch per 2.Hand) wegen Volksverhetzung belangt werden kann. Das dürfte aber tiefste juristische Gedankenakrobatik sein.
Zitat:
Die Rechte liegen übrigens beim Freistaat Bayern - und der weigert sich, das Buch neu aufzulegen. Die Begründung: "Wir wollen nicht, dass irgendwer an diesem Buch verdient".
Faktisch ist also der alte Ede der Rechteinhaber von Mein Kampf... wenn das nicht zu denken gibt...
Zitat:
PPS:
In unserem Haus findet man eine Originalausgabe von "Mein Kampf". Das Büchlein hat meine Oma bekommen, weil ihr Mann (mein Opa) in Russland gefallen ist.
Och, dann waren wir eine priviligiertere Familie: meine Oma hatte es, ohne dass dafür irgendwer fallen musste... ich glaub, sie hat's sogar noch...