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Konzert-Ticket als Fahrschein? https://asbury-park.de/forum/viewtopic.php?f=45&t=13392 |
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Autor: | Bruce-Girl [ 08.06.2008 22:24 ] |
Betreff des Beitrags: | Konzert-Ticket als Fahrschein? |
Hallo, ich habe da noch eine kurze Frage. Wie lange vor bzw. nach dem Konzert kann ich das Konzert-Ticket als Fahrschein nutzen und wie weit kann ich damit fahren? Gilt das nur innerhalb von DD? Habe schon auf der VRR-Seite gesucht, hab leider dazu nichts gefunden. Vielleicht kennt sich ja von euch jemand aus damit. |
Autor: | Nightdancer [ 09.06.2008 10:09 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Konzert-Ticket als Fahrschein? |
In der Regel 3 Std vor dem Einlaß-Termin und 3 Stunden nach Veranstaltungsschluß im gesamten VRR-Gebiet. |
Autor: | Magic [ 09.06.2008 12:05 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Konzert-Ticket als Fahrschein? |
Fahr doch einfach damit und wenn jemand fragt, dann sagst Du, bist vom Land, da gibts keine U-Bahnen und so und Du kennst Dich damit nicht aus |
Autor: | Floyd [ 09.06.2008 12:26 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Konzert-Ticket als Fahrschein? |
Rentner und Kinder bis zum 18. Lebensjahr fahren in Deutschland sowieso kostenlos. Das gilt für S- und U-Bahnen sowie für Busse und Taxis. |
Autor: | Bruce-Girl [ 09.06.2008 14:33 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Konzert-Ticket als Fahrschein? |
Danke Nightdancer für deinen seriösen Tip. Floyd hat geschrieben: Rentner und Kinder bis zum 18. Lebensjahr fahren in Deutschland sowieso kostenlos. Das gilt für S- und U-Bahnen sowie für Busse und Taxis. Land of hope and dreams ???? - Oder gibt´s das in Bayern wirklich? Magic hat geschrieben: Fahr doch einfach damit und wenn jemand fragt, dann sagst Du, bist vom Land, da gibts keine U-Bahnen und so und Du kennst Dich damit nicht aus Hattes du damit schon Erfolg? Ich fahre in Berlin täglich mit der S-Bahn, was meinst du was da bei solchen Ausreden passiert? Mit 40,00 € bist du dabei.... |
Autor: | Magic [ 09.06.2008 21:56 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Konzert-Ticket als Fahrschein? |
ich wurde vor ner Show und nach ner Show noch nie in einem öffentlichen Verkehrsmittel kontrolliert und nur für diesen Zeitraum war mein Vorschlag gemeint die sollen doch froh sein, wenn so viel Fans wie möglich das Auto stehen lassen ansonsten würde ich es vermeiden, ohne Fahrkarte ein öffentliches Verkehrsmittel zu nutzen |
Autor: | jeffgarcia [ 10.06.2008 06:05 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Konzert-Ticket als Fahrschein? |
Der VRR geht in Richtung Köln bis Langenfeld (eine S-Bahnstation) ansonsten relativ weit (glaube bis Wuppertal oder so). Insgesamt ist es eine gute Idee zumindestens 2-3 Stationen mit der Bahn zum Stadion zu fahren, weil die Abfahrt vom Stadion nicht so toll, die öffentlichen Verkehrsmittel aber sehr gut organisiert ist. Grüße Jeff |
Autor: | Bruce-Girl [ 10.06.2008 12:08 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Konzert-Ticket als Fahrschein? |
Superforum Nicht nur lustig, sondern auch sehr informativ. Danke für eure schnelle Hilfe. |
Autor: | stratocaster [ 11.06.2008 13:17 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Konzert-Ticket als Fahrschein? |
Floyd hat geschrieben: Rentner und Kinder bis zum 18. Lebensjahr fahren in Deutschland sowieso kostenlos. Das gilt für S- und U-Bahnen sowie für Busse und Taxis. In Bayern zumindest stimmt das schonmal nicht, bis 14 Jahre Kinderpreis, alles drüber zahlt den Erwachsenenpreis. Bei allen Bussen,Bahnen und Zügen... |
Autor: | Bossfan99 [ 11.06.2008 17:24 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Konzert-Ticket als Fahrschein? |
Floyd hat geschrieben: Rentner und Kinder bis zum 18. Lebensjahr fahren in Deutschland sowieso kostenlos. Das gilt für S- und U-Bahnen sowie für Busse und Taxis. is nicht wahr, oder??? Rentner fahren umsonst???? Was beschweren die sich dann noch???? (Sorry.. Kleiner Scherz..) Den Tip mit dem einfach probieren und sagen man kommt vom Land... - Hmmmm. Rate ich von ab!!! Hatte mal son nen klugsch... Schaffner der daraufhin nur mit erhobenem Zeigefinger entgegnete : "Unwissenheit schütz vor Strafe nicht...." Ich schließe ihn seitdem regelmäßig in meine Nachtgebete mit ein |
Autor: | Magic [ 11.06.2008 21:28 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Konzert-Ticket als Fahrschein? |
ja woher soll man denn wissen, dass das drei stunden vor und drei stunden nach der show gilt? steht das auf der karte? |
Autor: | Bossfan99 [ 13.06.2008 14:26 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Konzert-Ticket als Fahrschein? |
Magic hat geschrieben: ja woher soll man denn wissen, dass das drei stunden vor und drei stunden nach der show gilt? steht das auf der karte? Hier mal eine allgemeine Info von "köln-Ticket" zu enthaltenen Fahrscheinen. Dies gilt bei Kölnticket für alle Konzerte, die dort angeboten werden! (Auch Springsteen Düsseldorf) Natürlich muß auf der Karte vermerkt sein: "Karte gilt auch als Fahrausweis...." Ist leider bei vielen Karten längst keine Selbstverständlichkeit mehr.. Nutzung des Tickets als Fahrkarte im öffentlichen Nahverkehr Die Eintrittskarten gelten im Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS), Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) und Aachener Verkehrsverbund (AVV) häufig auch als Fahrausweise für den öffentlichen Nahverkehr (2. Klasse). Ob dies auch für die von Ihnen gewählte Veranstaltung gilt, entnehmen Sie bitte dem Aufdruck auf dem Ticket. Die Hinfahrt können Sie mit dieser Karte bereits vier Stunden vor Veranstaltungsbeginn antreten, die Rückfahrt muss erst bis 3.00 Uhr nachts - bzw. bei besonders spätem Veranstaltungsende bis 10.00 Uhr des Folgetages - abgeschlossen sein. Diese Zusatzleistung ist ohne Mehrkosten für Sie bereits im Ticketpreis enthalten. Wichtig ist: Ihr Ticket gilt immer dann als Fahrausweis, wenn es auf diesem ausdrücklich vermerkt ist. Eine Nahverkehrsverbindung zur Veranstaltung können Sie sich durch Betätigen des bei der Veranstaltungsstätte hinterlegten Links gleich bei der Buchung ausarbeiten lassen. Für eine Verbindungssuche im Nachhinein finden Sie auf unserer Startseite einen entsprechenden Link. Ich hoffe, die infos (aus den FAQs von www.koelnticket.de) helfen ein wenig... Wünsche allen eine gute Anreise!!!! und einen sicheren Heimweg!!!! |
Autor: | rivergirl [ 13.06.2008 14:32 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Konzert-Ticket als Fahrschein? |
ich hatte neulich schon mal angefrag, wurde aber von einer zeitbegrenzung nix erwähnt: Sehr geehrte Frau xxxxx wir bedanken uns ganz herzlich für Ihre E-Mail. Eintrittskarten für die Konzerte in der LTUarena gelten am eingetragenen Besuchstag zugleich als Fahrausweise für eine Hin- und Rückfahrt zu/von der Veranstaltung in Düsseldorf. Die Eintrittskarten sind entsprechend gekennzeichnet. An Veranstaltungstag bringt die Rheinbahn-Linie U78 die Veranstaltungsbesucher im 5-Minuten-Takt zur LTU arena. Die dortige Haltestelle trägt die Bezeichnung 'LTU arena/Messe-Nord'. Nach den Veranstaltungen fahren Sonderzüge im 2-Minuten-Takt von der Haltestelle ab Richtung Düsseldorf Hauptbahnhof. Wir wünschen Ihnen ein schönes Konzert. Mit freundlichen Grüßen Sonja Bender. Rheinbahn AG Sonja Bender Hansaallee 1 40549 Düsseldorf Telefon 0211. 582-1405 Fax 0211. 582-1823 sonja.bender@rheinbahn.de www. rheinbahn.de |
Autor: | Bossfan99 [ 13.06.2008 14:43 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Konzert-Ticket als Fahrschein? |
rivergirl hat geschrieben: ich hatte neulich schon mal angefrag, wurde aber von einer zeitbegrenzung nix erwähnt: Sehr geehrte Frau xxxxx wir bedanken uns ganz herzlich für Ihre E-Mail. Eintrittskarten für die Konzerte in der LTUarena gelten am eingetragenen Besuchstag zugleich als Fahrausweise für eine Hin- und Rückfahrt zu/von der Veranstaltung in Düsseldorf. Die Eintrittskarten sind entsprechend gekennzeichnet. An Veranstaltungstag bringt die Rheinbahn-Linie U78 die Veranstaltungsbesucher im 5-Minuten-Takt zur LTU arena. Die dortige Haltestelle trägt die Bezeichnung 'LTU arena/Messe-Nord'. Nach den Veranstaltungen fahren Sonderzüge im 2-Minuten-Takt von der Haltestelle ab Richtung Düsseldorf Hauptbahnhof. Wir wünschen Ihnen ein schönes Konzert. Mit freundlichen Grüßen Sonja Bender. Rheinbahn AG Sonja Bender Hansaallee 1 40549 Düsseldorf Telefon 0211. 582-1405 Fax 0211. 582-1823 sonja.bender@rheinbahn.de www. rheinbahn.de Ja, gut. Aber die gehen hier nur von sich als RHEINBAHN AG aus, die ja nur ein Teil des Verkehrsverbundes ist... Die beziehen sich wohl nur auf die Straßebahn vom Stadion / zum Stadion.. Ist auch unlogisch! Die schreiben: "gelten am eingetragenen Besuchstag ..." - Das wäre ja der 16.06. bis max 24 Uhr!! Naja.. Wenn der Boss nun bis 22.45 spielt... Bis man mal raus ist.. durchgeatmet.. Toilette... dem größten Menschenstrom durch ein letztes Bierchen ausweicht.. noch ein bißchen Quatsch... - Da ist doch im nu 24 Uhr.. -- Und dann?? Pech gehabt ???? Kann so eigentlich nicht sein.. |
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