Pete Seeger hat geschrieben:
Wild_Billy hat geschrieben:
ist aber alles ausverkauft bevor der VVK losgeht. Typisch eventim.
schau doch mal bei eBay rein
Was mich da ja mal interessieren würde... Als ich gestern mein Stehplatz Ticket für Bremen bestellt habe, musste ich neben den üblichen Eventim AGB erstmals auch Urkundenbedingungen zustimmen, welche den folgenden Inhalt haben:
Ein gewerblicher Weiterverkauf der Konzerttickets ist nicht gestattet. Die Konzerttickets dürfen nicht zu einem höheren Preis, als dem aufgedruckten Ticketpreis zuzüglich nachgewiesener Gebühren, die beim Erwerb des Tickets berechnet worden sind, privat veräußert werden. Ein Verstoß gegen diese Bedingungen führt zum entschädigungslosen Verlust der Zutrittsberechtigung zu der jeweiligen Veranstaltung. Die Eintrittskarte verliert ihre Gültigkeit.Diese Bedingungen gehen doch wohl ganz eindeutig zu Lasten des späteren Käufers, der ja gar keine Kenntnis davon hat und somit unwissend das Risiko eingeht, evtl. gar nicht eingelassen zu werden.
Bei Stehplatztickets wird das wohl keiner so genau überprüfen können, aber bei Sitzplätzen mit eindeutigen Platznummern sieht das schon ganz anders aus.
So könnte es also passieren, dass der gutgläubige Käufer am Konzerttag verzweifelt vor der Halle stehen bleibt, während der Verkäufer sich zuhause ins Fäustchen lacht.
Ist das rechtlich überhaupt zulässig?
Diese Bedingungen werden ja immerhin ausschließlich vom ursprünglichen Käufer (also dem späteren eBay Verkäufer) akzeptiert.
Mit welchem Recht will man da einem eBay Käufer also aufgrund von Bedingungen, die er selbst nie zu Gesicht bekommen hat, den Einlass verweigern?
Es gibt genügend Fälle, in denen Rechteinhaber bei eBay ihre Ansprüche geltend machen können, z.B. beim Verkauf von Produktfälschungen.
Der Verkäufer und der potentielle Käufer bekommen jeweils eine entsprechende Benachrichtigung über eBay, dass die Auktion aus derartigen Gründen beendet wurde und ein Geschäft somit nicht zu Stande gekommen ist.
Gleichzeitig erhält der Verkäufer eine Verwarnung, und nach drei Verwarnungen wird er gesperrt.
Das ließe sich doch ebenfalls bei Tickets realisieren, zumindest bei Tickets mit eindeutigen Platznummern.
Der Verkäufer wird verwarnt, der potentielle Käufer wird über die Nichtigkeit des Geschäftes informiert, und das Ticket könnte bei Eventim wieder in den freien Verkauf gehen.
Es kann ja wohl nicht sein, dass gutgläubige Käufer bestraft werden, die vielleicht ihr letztes Erspartes opfern, um sich über eBay ein überteuertes Ticket für eine Veranstaltung zu kaufen, da sie auf anderen Wegen keines mehr bekommen, und die geldgierigen Verkäufer einfach ungestraft davonkommen.
Gut... Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, aber wenn man z.B. bei eBay ein Ticket mit original Eventim Rechnung kauft, dann geht man doch wohl kaum davon aus, dass es da später Probleme geben könnte.
Und was passiert, wenn man vor der Halle von jemandem ein Ticket für einen sehr viel geringeren Preis als den Originalpreis kauft, mit welchem dieser zuvor aber bereits abgewiesen wurde und nun zumindest einen Teil seines Verlustes wieder reinholen möchte?
Da werden ja selbst augenscheinliche Schnäppchen vor der Halle noch zu einem echten Risikogeschäft.