Hier hatte jemand einen Juristen gesucht ? Bin schon da. Grundsätzlich sind die Songs urheberrechtlich geschützt, wer sie hören will soll sie also bitte auf Tonträger oder Online gegen €s erwerben oder ins Konzert gehen, ebenfalls gegen €s, hilfsweise Radio hören, aber die zahlen ja auch.
Die Weitergabe von Titeln auf unentgeltlichen Tauschbörsen war bis zum Urheberrechtsreformgesetz 2007 wohl noch legal, jetzt aber nicht mehr. Ich durfte schon verschiedene Teenies verteidigen, die sich Werke eines Herrn Bushido heruntergeladen hatten oder ähnlicher Geistesgrößen. Strafrechtlich meist kein Problem, wenn die Zahl der runtergeladenen Titel unter 500 liegt, zivilrechtlich kann es teuer werden, die lieben Kollegen gehen von saftigen Gegenstandswerten aus und fordern regelmäßig mehrere Hundert €s. DAs soll übrigens zukünftig neu geregelt werden um diese Abmahnindustrie zu stoppen.
Beim Herunterladen von Filmen über Tauschbörsen hab ich es schon erlebt, dass selbst dann, wenn der Nachweis geführt wurde, dass der Anschlußinhaber während des Dowwnloads mehrere Hundert Kilometer im Urlaub war, die unzureichende Sicherung des LAN-Anschluß als haftungsauslösend vom Gericht angesehen wurde, wir wurden verurteilt.
Bei Konzertmitschnitten, die dem reinen Privatvergnügen dienen sollten diese Probleme geringer sein, diesbezüglich hatte ich noch keinen Fall auf dem Tisch, diverse Äußerungen von Musikern gingen soweit mir bekannt in die Richtung, dass man es toleriere, solange kein HAndel damit getrieben würde. Habe mal von einem Menscjhen gelesen, der ein Joe Cocker Bootleg auf dem Flohmarkt in Spanien gekauft hat und es später dann bei EBay verkaufen wollte. Es endete mit einer Verurteilung in Höhe von rd. 5.000,00 €s. Wer mehr Erfahrung hat möge sie mit mir teilen...